TRIER. Die Sparkasse Trier hat in einem uns durch Herrn Rechtsanwalt Christian Burg mitgeteilten Einzelfall einem Kunden bestätigt, dass sie an der ausgesprochenen Kündigung nicht weiter festhält und den Prämiensparvertrag zu den bisherigen Konditionen unverändert fortführen wird.
Es handelt sich um einen der vielen Prämiensparverträge, die mit Sammelkündigung Ende Februar 2022 zum 31.05.2022 gekündigt wurden. Der Vertrag bestand bereits seit über 15 Jahren, aus dem Grunde sah sich die Sparkasse Trier zu einer Kündigung berechtigt und verwies auf die aktuelle Niedrigzinsphase.
Der Kunde hatte zunächst selbst der Kündigung widersprochen und auf einer Fortführung des Vertrages bestanden. Die Sparkasse hat mit Standardschreiben eine erneute Prüfung der Kündigung versprochen und dann eine Fortführung des Vertrages abgelehnt.
Nachdem unsere Partnerkanzlei Haufs-Brusberg & Kollegen GbR durch Herrn Rechtsanwalt Christian Burg die Sparkasse Trier auf die Besonderheiten des Einzelfalles hinwies, teilte die Sparkasse mit, an der ausgesprochenen Kündigung nicht mehr festhalten zu wollen.
In dem konkreten Fall war bei einer Umschreibung des Prämiensparvertrages infolge einer Erbschaft in dem Formular eine Laufzeit von 300 Monaten angegeben worden. Eine Kündigung vor Ablauf der 300 Monate war demnach nicht möglich.
Rechtsanwalt Christian Burg weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass es sich für jeden einzelnen Sparer lohnt, die Kündigung zu überprüfen und sich nicht direkt mit der Behauptung abspeisen zu lassen, die Kündigung sei überprüft worden und die Sparkasse bleibe bei ihrem Ergebnis.
Insbesondere der Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist vielmals fehlerhaft, da der Bundesgerichtshof zu Prämiensparverträgen anderer Sparkassen geurteilt hat, die vom Vertragsinhalt nicht mit den Bedingungen vergleichbar waren, die die Sparkasse Trier genutzt hat.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der, dass die Sparkasse Trier wahrscheinlich die Zinsen in den Prämiensparverträgen falsch und aus Sicht des Verbrauchers zu niedrig berechnet hat. Auch insoweit lohnt sich für jeden Kunden, dem ein Prämiensparvertrag gekündigt wurde, eine Überprüfung der Zinszahlungen.
Entgegen der Ansicht der Sparkasse Trier hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 06.10.2021 entschieden, dass die Zinsansprüche für den gesamten Sparvertrag erst nach drei Jahren verjähren, wobei die Frist am Ende des Jahres der Kündigung bzw. sonstigen Beendigung des Sparvertrages beginnt. Sparer können somit für die gesamte Laufzeit des Prämiensparvertrages von bis zu 25 Jahren die Zinsen nachberechnen lassen und Zinsnachzahlungsansprüche geltend machen.














