MAINZ. Vom 1. Mai an greifen in Rheinland-Pfalz Lockerungen für den Umgang mit einer Corona-Infektion. So ist in der neuen Absonderungsverordnung vorgesehen, dass die Isolationspflicht grundsätzlich nur noch für infizierte Menschen gilt und verkürzt wird. Nach einem positiven Corona-Test können Infizierte die Isolation demnach nach fünf Tagen beenden, sofern sie keine Symptome haben. Ein Freitesten ist nicht mehr nötig.
Sind während der Infektion Symptome aufgetreten, müssen diese in den letzten 48 Stunden vor dem Ende der Isolation verschwunden sein – dauern Fieber, Husten oder andere Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal zehn Tagen. Kontaktpersonen von Infizierten müssen unabhängig von ihrem Alter und ihrem Impfstatus nicht mehr in Quarantäne. Das neue Regelwerk gilt zunächst bis zum 28. Mai. Bis dahin hat auch die aktuelle allgemeine Corona-Bekämpfungsordnung für Rheinland-Pfalz noch Gültigkeit.