KÖLN/OCHTENDUNG. Das Landgericht Köln hat heute im Fall einer der verbrannten Frauenleiche in Ochtendung in der Eifel den Täter zu einer Haftstrafe von 11 Jahren verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die 31-jährige Frau im Dezember 2020 in einem Beziehungsstreit erst durch zwei Schüsse tödlich verletzt hatte und sie anschließend auf einem Feldweg bei Ochtendung in der Eifel mit einem Brandbeschleuniger angezündet hatte. Die verkohlte Leiche der Frau wurde von Spaziergängern aufgefunden.
Laut Urteil hatte es zwischen dem Paar immer wieder Streitigkeiten wegen Eifersucht gegeben. Ob dies auch das Motiv für die Tötung war, konnte das Gericht nicht feststellen. Sicher sei nur, dass die Frau am Abend des 17. Dezember 2020 auf dem Beifahrersitz ihres Autos zweimal in den Kopf geschossen wurde. «Beide Schüsse waren für sich absolut tödlich», sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.
Ob die Frau im Moment der Schüsse abgelenkt gewesen sei und somit ein heimtückischer Mord vorgelegen habe, wie es in der Anklage stand, habe das Gericht nicht gesichert feststellen können.
Anschließend sei der Mann – so das Gericht – mit einem Helfer in die Nähe der Wohnung des Opfers bei Ochtendung gefahren. «Die Leiche ist in eine Böschung gelegt, mit Otto-Kraftstoff übergossen und angezündet worden», so die Richterin. Warum der Angeklagte dafür nach Ochtendung gefahren sei, habe ebenfalls nicht geklärt werden können. Zurück in Köln habe der Angeklagte einen Tag später den völlig blutverschmierten Innenraum des Autos mit einem Hochdruckreiniger ausspritzen lassen.
Der 34-Jährige hatte zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen, dann aber seinen Helfer als Todesschützen beschuldigt. Das glaubte das Gericht nicht. So seien an der Tatwaffe Fingerabdrücke und DNA des Angeklagten an Griff, Abzug und Hahn sowie Schmauchspuren an dessen Händen sichergstellt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.