„Sondereffekt“ zeigt Wirkung: Zahl der Privatpleiten in Rheinland-Pfalz verdoppelt

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Ein Kugelschreiber liegt auf einem Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

BAD EMS. Die Zahl der Privatpleiten in Rheinland-Pfalz hat sich 2021 wohl vor allem wegen eines Sondereffekts etwa verdoppelt.

Zugleich ist die Zahl der Insolvenzen von Unternehmen gesunken. Die Zahl der Privatpleiten stieg von 1753 im ersten Corona-Jahr 2020 auf 3525 im Folgejahr, wie das Statistische Landesamt in Bad Ems am Donnerstag mitteilte. Damit erhöhten sich auch die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger um 98 Prozent auf 158 Millionen Euro.

2021 spielte laut den Statistikern wohl die bundesweite Insolvenzrechtsreform eine Rolle, wonach Verbraucher schon nach drei statt nach zuvor meist üblichen sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden können. Zuvor Betroffene wollten diese angekündigte Erleichterung vermutlich nutzen und verschoben daher wohl ihren Insolvenzantrag. Die Verkürzung gilt rückwirkend ab 1. Oktober 2020.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stellten derweil im vergangenen Jahr 508 Unternehmen in Rheinland-Pfalz einen Insolvenzantrag – 18 Prozent weniger als 2020. Im Vergleich zu 2019 war das ein Rückgang um 28 Prozent und zu 2011 um sogar 59 Prozent. Mit den beantragten Firmenpleiten gerieten im vergangenen Jahr 4550 Arbeitsplätze in Gefahr. Jedes Unternehmen hatte bei der Antragstellung durchschnittlich 1,17 Millionen Euro Schulden.

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