Region: „Cop-Hunting“ – Haftbefehl und Festnahme nach Aufforderung zur Tötung von Polizisten!

0
Foto: Thomas Frey/dpa

BIRKENFELD. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZeT_rlp) mitteilt, hat diese ein zunächst von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach geführtes Ermittlungsverfahren übernommen. Dem 55 Jahre alten Beschuldigten, der im Kreis Birkenfeld wohnt, wird darin zur Last gelegt, am 03.02.2022 öffentlich zur Begehung einer rechtswidrigen Tat, nämlich der Tötung von Polizeibeamten, aufgefordert zu haben.

Hintergrund ist der Mord an zwei Polizeibeamten, die am 31. Januar im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Bereich Kusel durch Kopfschüsse getötet worden waren.

Es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte diese Tat zum Anlass genommen hat, am 03.02.2022 auf der Internetplattform Facebook ein Video einzustellen, in dem er zu einem sog. „Cop-Hunting“ aufrief. Gegen eine Gebühr von 500 Euro könne er Polizisten in den angrenzenden Wald locken, wo sie dann von den Interessenten erschossen werden könnten. In der Folge schwenkte der Beschuldigte mit seiner Kamera in ein angrenzendes Waldstück und filmte mehrere Örtlichkeiten, darunter auch Hochsitze, die seiner Meinung nach als Versteck für die Schützen geeignet wären. Ferner äußerte er zwischen 23:00 Uhr und 04:00 Uhr könne „die Party“ stattfinden.

In einem weiteren, kurze Zeit später online gestellten Video, soll er sich an „erfahrene Schützen“ gewandt und diesen für „einen Treffer zwischen die Augen“ ein Preisgeld von 500 Euro in Aussicht gestellt haben.

Vorheriger Artikel++ EIFEL: Im Elternhaus „ausgebüxt“ – 15-Jährige wohlbehalten aufgegriffen ++
Nächster Artikel„Verlässliche Perspektive“ – Rheinland-Pfalz stellt „Corona-Fahrplan für Frühling“ vor

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.