GEROLSTEIN. Wie die Polizei mitteilt, wurden die Beamten der Polizeiwache Gerolstein am gestrigen Freitag, 4.2., gegen 13.45 Uhr durch einen Zeugen auf eine bedrohende Person im Bereich der Hauptstraße in Gerolstein hingewiesen.
Der 43-jährige Tatverdächtige aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Gerolstein, der bis vor einiger Zeit selbst in dem Mehrfamilienhaus in der Hauptstraße gewohnt hatte und aufgrund einer Zwangsräumung seine Wohnung verlassen musste, drohte vor Ort mit Repressalien gegen den Eigentümer des Anwesens.
Durch Beamte der Polizeiwache Gerolstein, sowie der Polizeiinspektion Daun wurde die Anschrift umgehend angefahren, wo der Tatverdächtige angetroffen wurde.
Dieser erhielt nach Aufnahme des Sachverhalts vor Ort und Anhörung seiner Person einen polizeilichen Platzverweis ausgesprochen, dem er nicht nachkam, und versuchte, sich in seinem noch auf dem Parkplatz stehenden, abgemeldeten Fahrzeug zu verbarrikadieren.
Nachdem ihm mehrfach die Ingewahrsamnahme bei weiterem Nicht-Befolgen des Platzverweises angedroht wurde, wurde diese sodann durchgesetzt. Bei dem zwangsweisen Herausholen des Beschuldigten aus dem Fahrzeug und der Verbringung zum Streifenwagen leistete der Tatverdächtige aktiv Widerstand gegen die eingesetzten Beamten.
Im Anschluss wurde er in die Gewahrsamszelle der Polizeiinspektion Daun verbracht, wo er durch den diensthabenden Richter angehört wurde. Dieser verfügte die Ingewahrsamnahme bis zum Folgemorgen 6.00 Uhr. Sodann wurde der Mann aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.
Beamte hätten entsprechende Amtsausweise.
Jene in Dienstverhältnissen, aus der Dienstelle haben Dienstausweise und tragen Dienstwaffen. Ohne die den Beamten schützende Staatshaftung. Deswegen wohl auch Diensthaftpflichtversicherungen.
???
Welcher Zusammenhang zwischen Artikel und Kommentar.
Oder nur: „Ich weiß was!“
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