Über drei Promille am Nachmittag: Polizei beendet Suff-Fahrt von 23-Jähriger

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Foto: dpa/Symbolbild

IDAR-OBERSTEIN. Am heutigen Nachmittag, 06.01.2022, ging einer Streife der Polizei Idar-Oberstein ein hochprozentiger Fisch an die Angel.

Durch andere Verkehrsteilnehmer wurde ein schwarzer Opel Corsa mit KUS-Kennzeichen gemeldet, welcher sehr unsicher über die B 41, Oberstein/Naheüberbauung, in Richtung Birkenfeld geführt wurde.

Das gemeldete Fahrzeug konnte schließlich in der Hauptstraße gestoppt werden. Als die 23-jährige Fahrerin aus dem Bereich der VG Baumholder einen Atemalkoholtest durchführte, staunten die Beamten nicht schlecht: knapp 3,2 Promille ergab der Test.

Die Fahrt war damit beendet, den Führerschein musste die junge Dame zudem direkt den Beamten überreichen. Die Frau muss nun mit einem Strafverfahren sowie einem längeren Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

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1 Kommentar

  1. Zum Thema „SUFF Fahrt von 23 Jähriger mit über drei Promille..
    Da kann ich nur sagen das diese Damen schon sehr lange mit immer hohen Promille im Blut unterwegs war. Ein normaler Mensch und dazu noch ein weibliches Geschlecht könnte wenn es sich zum ersten mal unter Kontrolle sich so zuballert und den Wert von drei Promille erreichen könnte müsste hier schon ein NEF Fahrzeug und ein RTW bereit stehen. Wenn das nicht der fall wäre dann könnte die untrainierte Trinkerin einem Exitus erleben. Um soviel Promille zu haben und dann zielgerichtet in ein Fahrzeug zu steigen ohne das man vorher torkelnd das Fahrzeug ereicht wird es wohl so nicht geween sein. Diese Dame hat sich in einer langen Zeit vor dieser Kontrolle ein sehr gutes Saufverhalten antrainiert. Hier hilft wohl der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis. Aber parallel dazu muß die Dame nach einer Ausnüchterung sofort einem Psychologen der sich mit der Alkoholkrankheit bestens auskennt vorgestellt wrden.Eine Strafe die im Geldbetrag und dem Entzug der Fahrerlaubis ist die eine Sache. Das müsste dann auch genug sein. Die sofortige Beratung des Psychologen muss zwingend soweit hinführen das er seine
    Klientin In eine geschlossene Psychiatrie die eine Entgiftung durchzieht zu seiner Begleitung zwingend dazu gehören. Und danach sollte und muß der Psychologe einen Therapieplatz in einer Suchtkranken Fachklinik nahtlos die Dame hin überführen. Das alles muss auch ohne Zwang erfolgen. Der Suchtkranke Mensch sollte erkennen das dies alles lebensnotwenig für sich getan wird. Wenn der Alkoholkranke sein Vergehen verharmlost muss es zuerst akzeptiert werden. Das ist am Anfang einfach so. Der Alkoholkranke ist auf seiner psychisch kranken Seite schon seit Jahren dem Selbstbetrug unterlegen. Das Verharmlosen seines Saufens ist vollkommen normal. Er wird sogar stolz verkünden das er erst mit 20 halben Bier der allerbeste Autofahrer sei. Auch das ist normal. Zu Anfang der Therapie die fast immer in einer gemischen Therapiegruppe wo M ud W im Gesprächkreis zusammen sitzen sitz fast immer ein Therapeut/in mit in der Runde und lasst die Teilnehmer agieren. Er greift erst ein wenn die Themen sich in Vorwürfen ins gegenseitige agressive Verhalten sich hochschaukeln, Das passiert ja auch immer und ist ganz normal weil es dazu gehört.Hier in der Gesprächsgruppe wird niemandem vorgeworfen was er wann und wieviel er sich zum zudröhnen gegönnt hat.. In der gesamten Therapiezeit die zwischen 4 und 6 Monaten auch vom Kostenträger mit Antrag auch verlängert werden kann gehört das wichtigste das der Erkranke bei sich erkennt das seine Krankheit Alkoholkrank zu sein und das soweit bei sich verinnerlicht dadurch nie mehr Alkoholisches zu sich zu nehmen. Alkohol ist für ihn das tödlichste Gift.

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