Kontaktbeschränkungen und Feuerwerkverkaufsverbot: Das gilt ab heute in RLP

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Foto: dpa/Symbolbild

MAINZ. Nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Eindämmung der neuen Corona-Variante Omikron gelten in Rheinland-Pfalz von diesem Dienstag an Kontaktbeschränkungen. Öffentlich dürfen sich dann nur noch höchstens zehn geimpfte und genesene Menschen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden aber nicht mitgezählt. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, gilt jedoch: Ein Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes dürfen sich treffen. Die Bürger sind aufgefordert, sich an diese Regel auch privat zu halten.

An Silvester gilt in ganz Deutschland – wie schon im Vorjahr – ein Feuerwerkverkaufsverbot. Ziel ist es, Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Knallkörpern und Raketen zu vermeiden und damit die durch Corona schon extrem belasteten Krankenhäuser nicht noch mehr zu fordern.

Clubs und Diskotheken müssen wegen der Ansteckungsgefahr schon seit Donnerstag vor Weihnachten geschlossen bleiben. Außerdem sind zu überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen wie der Bundesliga keine Zuschauer mehr zugelassen. Großveranstaltungen beginnen in der Regel ab 1.000 Zuschauern.

Die anderen Regeln der Corona-Bekämpfungsverordnung, die mit diesen neuen Bestimmungen angepasst wird, gelten weiter. Also 2G für den Handel mit Ausnahme von Supermärkten und ähnlichen Geschäften des täglichen Bedarfs und 2G-plus für Gastronomie, Friseure und andere Innenräume, in denen die Maske nicht die ganze Zeit getragen werden kann. Dabei ersetzt das Boostern den negativen Schnelltest.

Die Ministerpräsidenten wollen am 7. Januar zusammen mit dem Bund darüber beraten, wie es in der Pandemie mit Blick auf die neue Corona-Variante Omikron weiter gehen soll.

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