Lebendige Gewässer in RLP: Naturschutz-Behörde veröffentlicht Maßnahmenprogramme

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Der Seibersbach wurde 2019 renaturiert. Foto: SGD Nord

KOBLENZ. Seit 2000 arbeitet die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord an der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Ziel der Richtlinie ist es, bis 2027 den Gewässerzustand in Europa flächendeckend zu verbessern und den guten Zustand zu erreichen. Wie dies erreicht werden soll, wird im Bewirtschaftungsplan und in den Maßnahmenprogrammen dargelegt, die vor kurzem überprüft und aktualisiert wurden. Ab Ende Dezember können die Dokumente eingesehen werden, wie die SGD Nord mitteilt.

„Mithilfe der Programme konnten in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer und zum Schutz unserer Natur angestoßen und umgesetzt werden“, sagt SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis. Dazu gehören zum Beispiel die Renaturierung von Gewässern, der Rückbau kleinster Wanderhindernisse oder aber die Modernisierung von Kläranlagen.

Ein Beispiel für eine gelungene Maßnahme ist der Seibersbach in der Ortsgemeinde Waldböckelheim im Landkreis Bad Kreuznach. Damit sich dieser naturnah entwickeln kann, wurde er oberhalb der Ortslage über eine Länge von rund 300 Metern in den natürlichen Verlauf am Geländetiefpunkt verlegt. Die im Jahre 2019 durchgeführte Renaturierung soll somit die bestehenden Defizite im Bereich der Gewässermorphologie beseitigen und zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Seibersbaches beitragen. Die Maßnahme am Seibersbach wurde durch das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der „Aktion Blau Plus“ gefördert.

Am 22. Dezember 2021 wird der aktualisierte rheinland-pfälzische Bewirtschaftungsplan veröffentlicht. Des Weiteren erfolgt auch die Veröffentlichung des Überblicksberichts der Flussgebietsgemeinschaft Rhein, der aktualisierten Maßnahmenprogramme für die Bearbeitungsgebiete Mosel-Saar, Mittelrhein und Niederrhein sowie der zusammenfassenden Umwelterklärung. Die Dokumente und weitere Informationen sind auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord abrufbar unter: https://s.rlp.de/iIFAJ sowie im Downloadbereich unter dem jeweiligen passenden Reiter: https://s.rlp.de/u1tjp.

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