Trierer Cyberbunker-Prozess: Verteidigung fordert Freisprüche – Urteil am 13. Dezember

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Polizisten sichern das Gelände eines ehemaligen Bundeswehr-Bunkers. Foto: Thomas Frey / dpa-Archiv

TRIER. Im sogenannten Cyberbunker-Prozess vor dem Landgericht Trier soll am 13. Dezember das Urteil gesprochen werden.

Das kündigte der Vorsitzende Richter Günther Köhler am Donnerstag an. Damit endet ein gut einjähriger Prozess gegen acht Angeklagte, die in einem alten Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel ein illegales Rechenzentrum für kriminelle Geschäfte im Darknet betrieben haben sollen.

Seit dem Oktober 2020 wird gegen die sieben Männer und eine Frau verhandelt. Die Anklage wirft ihnen vor, eine kriminelle Vereinigung gegründet und Beihilfe zu mehr als 240 000 Straftaten geleistet zu haben: Vor allem millionenschwere Drogendeals, aber auch Cyberangriffe und Falschgeldgeschäfte sollen über hunderte Server im Cyberbunker gelaufen sein.

In sogenannten letzten Wort sagte der Hauptangeklagte am Donnerstag, er habe nie in seinem Leben die Absicht gehabt, gegen Regeln oder Gesetze zu verstoßen. Die großen Mengen an Daten auf den Servern seien gar nicht zu überprüfen gewesen. Es sei auch zu keinem Zeitpunkt angestrebt worden, dass die Server von Kriminellen genutzt würden. Der 62-Jährige bat seine beiden Söhne um Verzeihung, die zu den Angeklagten zählen.

Die unterirdische Anlage war Ende September 2019 in einer großen Aktion mit Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Im Prozess mit nun mehr als 70 Verhandlungstagen wurden mehr als 100 Zeugen gehört. Es ist nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft einer der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime.

Oberstaatsanwalt Jörg Angerer von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, zu der die Landeszentralstelle Cybercrime gehört, hat in der vergangenen Woche teils hohe Freiheitsstrafen für die Angeklagten gefordert. Darunter für den Hauptangeklagten, den 62 Jahre alten Niederländer, sieben Jahre und sechs Monate Haft. Die Verteidigung dagegen hatte in ihren Plädoyers vor allem Freisprüche gefordert.

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