Corona-Inzidenz in Trier unter 35: Wieder größere Veranstaltungen möglich

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Foto: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild

TRIER. Am heutigen Donnerstag, 22. Juli, vermeldet das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz für die Stadt Trier den dritten Tag in Folge wieder eine 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 35. Deshalb werden gemäß 24. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes ab Samstag, 24. Juli, die zum 18. Juli eingeführten Einschränkungen für Trier wieder zurückgenommen.

Das teilte die Stadt Trier am Nachmittag mit. Das bedeutet konkret:

  • Veranstaltungen im Innenbereich sind wieder mit bis zu 5000 Personen zulässig, bei Beschränkung auf maximal die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl. Es gelten die Vorausbuchungspflicht, das Abstandsgebot, die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen und die Testpflicht (bzw. der Impf- oder Genesenennachweis). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitz- oder Stehplatz einnehmen.
  • Veranstaltungen im Freien sind ebenfalls wieder mit bis zu 5000 Personen zulässig. In einem Stadion oder einer ähnlichen Örtlichkeit mit festen Sitz- oder Tribünenplätzen ist die Höchstzahl der gleichzeitig anwesenden Personen auf maximal die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl zu beschränken. Auch hier gelten die Vorausbuchungspflicht, das Abstandsgebot, die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen und die Testpflicht (bzw. der Impf- oder Genesenennachweis). Die Maskenpflicht entfällt in den Bereichen, in denen es nicht zu Ansammlungen von Personen kommt und sichergestellt ist, dass das Abstandsgebot eingehalten werden kann.
  • Schule, Ferienschule, Feriensprachkurse, Studienseminare: Im Unterricht muss keine Maske mehr getragen werden.

Veranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind nur im Einzelfall möglich. Sie bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Stadtverwaltung und des Einvernehmens des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit.

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