Exklusive Zahlen: Digitalisierung der Schulen – So viel Geld fließt nach Trier und Trier-Saarburg

0
Foto: dpa

TRIER. Der Trierer CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Steier erfuhr nach einer Anfrage an die Bundesregierung, wie viel Geld der Bund für die Digitalisierung unserer Schulen in Rheinland-Pfalz und und Trier/Trier-Saarburg bewilligt bzw. bereits überwiesen hat.

Nach Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind folgende Mittel in Rheinland-Pfalz genehmigt bzw. bereits abgerufen worden – Stichtag war jeweils der 31.12.2020: Schulträgern wurden 74 Maßnahmen im Rahmen des DigitalPakt Schule bewilligt. Insgesamt wurden 27.863.524,66 EUR bewilligt, davon stammen 25.076.423,69 EUR vom Bund.

Abgerufen wurden 4.344.355,50 EUR aus dem ursprünglichen DigitalPakt Schule sowie 24.122.950,00 EUR aus dem Corona-Sofortausstattungsprogramm des Bundes.

Die Stadt Trier und den Kreis Trier-Saarburg erhielten aus dem DigitalPakt Schule bisher 1.297.187,79 EUR, davon stammen 1.167.469,01 EUR vom Bund. Die konkreten Summen aus dem Corona-Sofortausstattungsprogramm des Bundes liegen noch nicht vor.

Stadtverwaltung Trier:
Bewilligte Gesamtsumme in EUR: 810.270,00
Davon Bundesmittel in EUR: 729.243,00

cusanus trägergesellschaft trier mbH:
Bewilligte Gesamtsumme in EUR: 31.766,28
Davon Bundesmittel in EUR: 28.589,65

Kreisverwaltung Trier-Saarburg:
Bewilligte Gesamtsumme in EUR: 77.199,81
Davon Bundesmittel in EUR: 69.479,83

Verbandsgemeinde Konz und Stadt Konz:
Bewilligte Gesamtsumme in EUR: 335.553,14
Davon Bundesmittel in EUR: 301.997,82

Ortsgemeinde Serrig:
Bewilligte Gesamtsumme in EUR: 42.398,56
Davon Bundesmittel in EUR: 38.158,71

„Endlich passiert etwas – das Land Rheinland-Pfalz ruft Gelder aus dem DigitalPakt Schule des Bundes ab. Obwohl wir auf Bundesebene nach langen Verhandlungen das Grundgesetz angepasst und schon Anfang 2019 die 5 Milliarden EUR Geld bereitgestellt hatten, hat es bei uns in Rheinland-Pfalz mit den Anträgen besonders lange gedauert.

Ich bin aber nun zuversichtlich, dass die kommenden Monate genutzt werden, die notwendige digitale Ausstattung in den entsprechenden Bildungseinrichtungen anzuschaffen und in Betrieb zu nehmen“, so Steier.

Hintergrund DigitalPakt Schule (2019-2024): Mit dem DigitalPakt Schule sorgt der Bund für eine bessere Ausstattung unserer Schulen mit moderner digitaler Technik. Um das Ziel zu erreichen, hat der Bund mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet – diese ist seit dem 17. Mai 2019 in Kraft.

Die Schulen in Rheinland-Pfalz erhalten insgesamt 241.229.500 EUR, davon stammen 217.106.550,00 EUR vom Bund.

Die Schulen im Landkreis Trier-Saarburg erhalten insgesamt 5.948.329,24 EUR vom Bund, in der Stadt Trier insgesamt 6.144.252,84 EUR aus Bundesmitteln. Somit beteiligt sich der Bund mit einem Gesamtbetrag von 12.092.582,10 EUR an der Digitalisierung staatlicher, kirchlicher und privater Bildungseinrichtungen vor Ort.

> Verwaltungsvereinbarung: https://www.bmbf.de/files/VV_DigitalPaktSchule_Web.pdf

Hintergrund Corona-Sofortausstattungsprogramm: Die Bundesregierung und die Länder haben am 30. April 2020 beschlossen, im Zuge der Corona-Pandemie 500 Millionen EUR zusätzlich bereitzustellen. Die Mittel wurden für die Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte (mit Ausnahme von Smartphones) sowie für erforderliches Zubehör gewährt. Die mobilen Endgeräte werden an Schüler verliehen, die für den digitalen Unterricht keine geeigneten Endgeräte im häuslichen Umfeld zur Verfügung haben. Darüber hinaus können die Schulen die Gelder für eine Ausstattung zur Erstellung von Online-Lehrangebote nutzen. Damit sind insbesondere die technischen Werkzeuge, Software sowie notwendige Kosten für Schulungen finanzierbar.

Vorheriger ArtikelWartelisten und Wartezeiten werden kürzer: Landeskoordinator ruft zum Impfen auf
Nächster Artikel++ lokalo.de Blitzerservice am DONNERSTAG: Hier gibt es heute Kontrollen ++

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.