TRIER. In Zusammenarbeit mit den luxemburgischen Behörden konnten im Rahmen von intensivierten Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei Trier am Sonntag und Dienstag insgesamt sieben Schleuserfahrzeuge mit 21 unerlaubt eingereisten syrischen Staatsangehörigen festgestellt werden, wie die Bundespolizei heute mitteilt. Aus Athen oder Thessaloniki kommend, waren sie in Luxemburg gelandet, um im Anschluss zwecks Asylantragstellung nach Deutschland verbracht zu werden.
Seitens der luxemburgischen Polizei wurden in der Vergangenheit vermehrt Migranten auf Flügen aus Griechenland festgestellt. Diese reisen legal mit griechischen Personaldokumenten und Aufenthaltstiteln ein. Am Flughafen Luxemburg warten Abholer, verbringen die Flüchtlinge nach Deutschland, wo sie dann ein Asylbegehren äußern.
Alle Personen äußerten während der Überprüfung ein Asylbegehren für die Bundesrepublik Deutschland. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte eine Verbringung zur Aufnahmeeinrichtung Trier.
Ermittlungsverfahren gegen die syrischen Staatsangehörigen wegen unerlaubter Einreise und gegen die Fahrer wegen Einschleusens von Ausländern wurden eingeleitet.
Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um sogenannte „Sekundärmigration“. Dies stellt ein bekanntes Phänomen innerhalb der Europäischen Union dar und besagt, dass Flüchtlinge von einem europäischen Mitgliedsstaat in einen anderen reisen. Die Sekundärmigration läuft oft unkontrolliert ab. Bereits in den vergangenen Tagen sind Migranten aus Griechenland über den Flughafen Frankfurt/Hahn nach Deutschland gereist, um ein weiteres Asylgesuch zu stellen (Lokalo berichtete).