++ Corona aktuell: Stadt Trier und Landkreis – Neuinfektionen und Inzidenzwerte am MONTAG ++

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Die beschauliche Atmosphäre in Trier hat viel mit der Partnerstadt in Italien gemein. Ein Ausflug lohnt sich. - Foto: pixabay

TRIER. Am heutigen Montag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 3 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 2 aus dem Landkreis und einer aus der Stadt Trier.

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz:

Stadt Trier: 24,2                   Landkreis Trier-Saarburg: 11,4

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 254 – 3 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 165 im Landkreis und 89 in der Stadt Trier. Ein Patient aus dem Landkreis und der Stadt befindet sich aktuell wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Weitere Meldungen von Virus-Mutationen sind über das Wochenende nicht eingegangen.

Seit gestern wurden dem Gesundheitsamt 4 weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1551, davon 1445 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 76 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und fünf Nachweise der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 25 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Aktuelle Impfquote in Stadt und Kreis

Im gemeinsamen Impfzentrum des Kreises und der Stadt wurden (Stand heute, 10:30 Uhr) 58.784 Erstimpfungen und 34.743 Zweitimpfungen vorgenommen. Die gemeinsame Impfquote inklusive Impfungen bei Hausärzten und durch mobile Impfteams u.ä. beläuft sich auf 42,2 % bei Erstimpfungen (109.708 Personen) und 21,9 % bei Zweitimpfungen (56.811 Personen).

Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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