Kenn: In Gegenverkehr geschleudert, überschlagen und in Böschung gelandet!

1
Audi im Straßengraben; Foto: Polizei

KENN. Wie die Polizei mitteilt, kam es bereits am vergangenen Sonntag, 16. Mai, gegen 17.10 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der L151 in Richtung Hermeskeil, kurz hinter der Ehranger Brücke.

Länger anhaltender Starkregen hatte dafür gesorgt, dass sich Wasser auf der Fahrbahn sammelte. Nach derzeitigem Ermittlungsstand führte dies in Kombination mit nicht angepasster, überhöhter Geschwindigkeit dazu, dass der Fahrer eines Audi RS3 die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, mit ausbrechendem Fahrzeugheck auf die Gegenfahrbahn schleuderte und dort mit einem entgegenkommenden, mit zwei Personen besetzten Toyota Yaris kollidierte. Anschließend kam der Audi nach rechts von der Fahrbahn ab, überschlug sich und schleuderte einige Meter die Böschung herab um auf dem Fahrzeugdach zum Liegen zu kommen.

Glück und Zufall dürften es zu verdanken sein, dass keiner der Unfallbeteiligten verletzt wurde. Am Audi entstand Totalschaden. Zusammen mit den Beschädigungen am Toyota sowie an diversen Verkehrseinrichtungen lässt sich der Gesamtschaden auf einen mittleren fünfstelligen Betrag beziffern.

Die Polizeiinspektion Schweich weist auf die Tücken regennasser Fahrbahn hin. Selbst scheinbar gewöhnliche Geschwindigkeiten genügen regelmäßig, um die Kontrolle über das eigene Fahrzeug zu verlieren. Insbesondere bei stärker motorisierten Fahrzeugen sollten Verkehrsteilnehmer/-innen deshalb besonders vorsichtig fahren

Vorheriger ArtikelWind, Regen, Gewitter – es bleibt ungemütlich in der Region
Nächster ArtikelRheinland-Pfalz: „Seit Wochen wird zugesagt…“ – mehr Impfstoff vom Bund gefordert!

1 Kommentar

  1. Geschickte Produktplatzierungen ……. Dann nennt doch die “ Prostituierten “ die demnächst in der Gottbillstrasse stehen werden auch beim Namen 😉

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.