Als Entschädigung für Verdienstausfälle wegen Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot sind im Saarland bislang knapp 8,6 Millionen Euro ausgezahlt worden.
Seit März 2020 seien 14 883 Anträge auf Schadenersatz nach dem Infektionsschutzgesetz eingegangen, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Saarbrücken mit. Von 10 839 bearbeiteten Anträgen wurden demnach 9892 Fälle positiv beschieden. Pro Woche gingen 550 bis 700 Anträge ein. Sie sollten über das Online-Portal www.ifsg-online.de gestellt werden, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
Bürger können Entschädigung erhalten, wenn sie in Folge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots Verdienstausfälle haben. Das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne muss etwa vom Gesundheitsamt angeordnet sein. Zudem können erwerbstätige Personen Entschädigung bekommen, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschlossen werden.