Kritik von Saar-Städtetag: Beschlossener Bewegungsradius macht nur teils Sinn

0
Foto: Uwe Anspach (dpa)

SAARBRÜCKEN. Ein eingeschränkter Bewegungsradius für Menschen in Corona-Hotspots ist nach Ansicht des Saarländischen Städte- und Gemeindetages (SSGT) nur in bestimmten Fällen sinnvoll. «Man muss sich die Infektionslage vor Ort genau anschauen», sagte der Präsident des SSGT, Bürgermeister Hermann Josef Schmidt (CDU), in Tholey der Deutschen Presse-Agentur. «Wenn das Ausbruchsgeschehen nicht diffus oder verstreut ist, sondern nur in ein oder zwei Pflegeheimen, dann ist das kein Grund, den ganzen Kreis mit diesen 15 Kilometern zu überziehen.»

Bund und Länder hatten am Dienstag unter anderem vereinbart, dass Menschen in Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gemeldet wurden, sich ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen.

Im Saarland liegt derzeit keiner der Landkreise über dem Wert von 200. Der Wert war aber zuvor zeitweise schon im Kreis St. Wendel und im Regionalverband Saarbrücken überschritten worden. Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte am Dienstagabend davor gewarnt, dass so etwas schnell wieder passieren könnte.

Nach Ansicht von Schmidt ist die Kontrolle eines eingeschränkten Bewegungsradius kaum kontrollierbar. «Das geht eigentlich gar nicht. Das kann nur anlassbezogen und stichprobenartig sein», sagte er. Kontrollen könne auch nur die Vollzugspolizei machen. «Die Ortspolizeibehörden haben das Personal gar nicht.»

Zur Umsetzung der neuen Regel gebe es noch viele offene Fragen. Er gehe davon aus, dass diese noch bis zur neuen Rechtsverordnung geklärt würden.

Vorheriger ArtikelVerbraucherpreise steigen im Corona-Jahr 2020 weniger als in Vorjahren
Nächster ArtikelVerheerender Brand in Mehrfamilienhaus – Einsatzkräfte bergen Leiche aus Wohnung

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.