Dreyer: Rheinland-Pfalz hat Corona-Schutzmaßnahmen für Hot-Spots bereits verschärft

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer zieht ihren Mundschutz an
Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Auch wenn Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt bei den Zahlen der Neuinfektionen liege, habe die Landesregierung laut einer Pressemitteilung bereits vergangene Woche zusammen mit den kommunalen Vertretern aus Hot-Spot Regionen weitgehende Verschärfungen der Corona Schutzmaßnahmen beschlossen.

„Wir sehen, dass strikte Maßnahmen Wirkung zeigen, deswegen handeln wir entschlossen dort, wo die Zahlen zu hoch sind“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Insgesamt sänken die Infektionszahlen nicht stark genug, daher werde man sich im Kabinett am Dienstag erneut mit den Regelungen für Weihnachten und Silvester befassen.

„Ich begrüße, dass jetzt auch der bayrische Ministerpräsident Corona-Maßnahmen in Gebieten mit besonders hohen Inzidenzen beschließt. Darauf hat sich sein Kabinett kurzfristig in einer Sondersitzung am Nikolaussonntag verständigt. In Rheinland-Pfalz haben wir striktere Corona-Schutzmaßnahmen bereits in der Vorwoche in Absprache mit den Kommunen beschlossen. Diese Möglichkeit hat jedes Bundesland, so haben wir es in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. November beschlossen“, so die Ministerpräsidentin.

In Rheinland-Pfalz liegen bisher die Kommunen der Vorderpfalz, der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer über einer Sieben-Tagesinzidenz von mehr als 200 Infizierten auf 100.000 Bürgerinnen und Bürger. Dort greifen bereits seit Samstag zusätzliche Schutzmaßnahmen in Ludwigshafen; die übrigen drei Gebietskörperschaften folgen ab Morgen. Diese umfassen:

  • Eine strengere Kontaktbegrenzung: Ein Hausstand plus zwei Personen aus nur noch einem weiteren Hausstand
  • Eine zusätzliche Besuchsbegrenzung in Alten und Pflegeheimen: 1 Person für 1 Stunde am Tag
  • Eine Begrenzung der allgemeinen Ladenöffnung bis 21:00 Uhr
  • Ein Verkaufsverbot alkoholischer Getränke in der Zeit von 21:00 bis 6:00 Uhr.
  • Eine Ausgangsbegrenzung mit Ausnahmen in der Zeit von 21:00 bis 5:00 Uhr und ein
  •  strenger Vollzug der Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und belebten Straßen.
  • Wechselunterricht grundsätzlich ab der 8. Klasse mit wenigen definierten Ausnahmen wie z.B. den Abschlussklassen.
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