Nackte Kunden auf dem Grundstück: Kommune muss gegen Swingerclub und Erotikbar vorgehen

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Eine Dame sitzt in einem Bordell - Symbolbild; Foto: dpa

KOBLENZ. Nach Beschwerden von Nachbarn zwingt das Verwaltungsgericht Koblenz die Rhein-Mosel-Stadt, gegen einen Swingerclub und eine Erotikbar vorzugehen.

Es verpflichtete die Kommune nach Mitteilung vom Mittwoch mit zwei Urteilen, frei wählbare Maßnahmen gegen Beeinträchtigungen für Nachbarn zu ergreifen.

Diese hätten sich bereits seit 2015 beschwert: Es komme zu Lärm sowie «sonstigen nicht hinnehmbaren Belästigungen» wie von außen sichtbaren nackten Kunden und Urinieren auf benachbarten Grundstücken. Die Stadt habe daraufhin mehrmals vor Ort kontrolliert und den Lärm gemessen, aber nach eigenen Angaben keine unzumutbaren Belästigungen der beiden benachbarten Etablissements für Nachbarn festgestellt.

Deren Klagen hatten Erfolg. Das Verwaltungsgericht urteilte, bei dem Swingerclub und der Erotikbar würden die zugestandenen Lärmhöchstwerte überschritten. Es komme zu belästigendem Verhalten der Besucher. Nur schwer miteinander vereinbare Nutzungsarten treffen hier laut Gericht aufeinander. Das verlange ein erhöhtes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme.

Gegen beide Urteile können die Beteiligten die Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragen.

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