Mit Spannung wird am morgigen Mittwoch der nächste Corona-Gipfel von Bund und Ländern erwartet. Doch statt der einst erhofften Lockerungen, bzw. das einst in Aussicht gestellte Ende des „Lockdown Lights“ nach dem November, steht fest: Die Corona-Maßnahmen werden verlängert.
Dies gehe aus einer Beschlussvorlage der Länder hervor, welche mehreren Medien, unter anderem dem Tagesschau-Hauptstadtstudio und dem „Spiegel“ vorliege. Daraus gehe hervor, dass es über die Feiertage Ausnahmen der verstärkten Kontaktbeschränkungen geben soll.
Was ist eine Beschlussvorlage?
Gremien, beispielsweise die heutige Videokonferenz mit Kanzleramt und Ministerpräsidenten, benötigen für ihre Arbeit Vorleistungen anderer um schneller (effizienter) arbeiten und Entscheidungen treffen zu können. In einer Beschlussvorlage werden Materialien und Ideen zusammengestellt und aufbereitet, so dass das entsprechende Gremium diese Arbeit nicht mehr leisten muss und nur diese Vorlage diskutieren, bewerten und beschließen braucht. Diese Vorarbeiten werden dem Gremium als „Beschlussvorlage“ gegeben.
Heisst: Eine Beschlussvorlage ist ein Diskussionsgrundlage, ein Leitfaden, eine Zusammenstellung von Diskussionspunkten – welche eine klare Richtung vorgeben kann. Über das Ergebnis einer anschließenden Diskussion/Verhandlung gibt eine Beschlussvorlage jedoch keine Auskunft.
Erst schärfere Regeln – dann Lockerungen:
Einen Tag vor den Gesprächen im Kanzleramt, haben sich die Bundesländer offenbar auf einen gemeinsamen Kurs geeinigt. Dabei gab es besonders um die Regeln bezüglich der anstehenden Feiertage Diskussionen. Diese werden nun gesondert betrachtet. „Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig“, heisst es in der Beschlussvorlage.
Demnach sollen zunächst, ab dem 1. Dezember, strengere Kontaktbeschränkungen gelten. „Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten, sind auf den eigenen Hausstand, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen uzu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen“, zitierte die „Bild-Zeitung“ aus der Beschlussvorlage der Länder. Vom 23. Dezember bis 1. Januar, sollen Treffen mit bis zu 10 Personen möglich sein.
Aufruf zu freiwilliger Isolation vorm Fest
Für die Tage vor Weihnachten richten die Länder einen Appell an die Menschen: Sie sollten bitte in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne gehen. „Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden“, zitiert tagesschau.de aus der Vorlage. Mit der Selbstquarantäne solle die Gefahr von Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten so gering wie möglich gehalten werden.
Weitere Punkte die genannt werden:
– Maskenpflicht soll erweitert werden, beispielsweise an öffentlichen Plätzen unter freiem Himmel und am Arbeitsplatz.
– Zwar soll es kein generelles Feuerwerks- und Verkaufsverbot geben, allerdings soll dieses auf öffentlichen Plätzen untersagt werden