Diagnosen für Maskenbefreiung im Schulunterricht: Datenschützer warnt Aufsichtsbehörde

0
Foto: dpa-Archiv

TRIER/MAINZ. Die Forderung von Diagnosen für eine Befreiung von der Maskenpflicht im Schulunterricht sieht der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte als rechtlich nicht abgesichert.

Wie Dieter Kugelmann am Freitag mitteilte, hat er eine Warnung gegen die Schulaufsichtsbehörde ausgesprochen – weil diese Schulen raten wollte, ausführliche medizinische Angaben von Schülern als Voraussetzung für die Maskenfreiheit anzufordern.

Das Vorgehen sei datenschutzrechtlich äußerst kritisch zu bewerten, da es an einer tragfähigen Rechtsgrundlage für das Einfordern solcher qualifizierten Atteste mangele, sagte der Datenschutzbeauftragte. Eine Sprecherin der für die Schulaufsicht zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes erklärte, der Sachverhalt werde geprüft.

Nach der Corona-Bekämpfungsverordnung könne lediglich die Vorlage einer bloßen ärztlichen Bescheinigung verlangt werden, ohne dass diese nähere Begründungen wie etwa Diagnosen enthalten müsse, erklärte Kugelmann. An ihn hätten sich bereits Dutzende Eltern gewandt, die beklagten, dass die bisher üblichen Atteste in den Schulen nicht mehr akzeptiert würden. Derzeit sei die Befugnis zur Anforderung qualifizierter Atteste, die Gesundheitsangaben enthalten, rechtlich nicht festgelegt. Die Datenschutz-Grundverordnung stelle Gesundheitsdaten jedoch unter einen besonderen Schutz.

Vorheriger ArtikelRheinland-Pfalz: Hotels im September mit weniger Gästen als im Vorjahr
Nächster ArtikelUrteil zu Trunkenheit: Führerschein nach Promillefahrt mit E-Scooter weg

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.