Stadt Trier informiert: Joggen statt Fußball – Hinweise zu den aktuellen Regelungen im Sport

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Symbolbild // dpa

TRIER. Das städtische Sportamt weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass entsprechend der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung das Training und der Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftssportarten sowie im Kontaktsport untersagt sind.

Die Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Anlagen ist nur im Freien, nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, unter Beachtung des Abstandsgebotes (1,5 Meter) und unter Ausschluss von Zuschauerinnen und Zuschauern (ausgenommen: Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger) zulässig.

Demnach sind derzeit alle städtischen Sporthallen für den Amateur- und Freizeitsport sowie alle städtischen Außensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftssportarten sowie im Kontaktsport gesperrt. Für alle Läuferinnen und Läufer stehen – unter Beachtung der Regeln – die Laufbahnen im Moselstadion sowie der Bezirkssportanlage Trier-Heiligkreuz (Rasenplatz) bis auf Weiteres zur Verfügung: Moselstadion: werktags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags/sonntags von 10 bis 16 Uhr. Heiligkreuz: werktags von 8 bis 16 sowie samstags/sonntags von 9 bis 12 Uhr.

Bürgermeisterin und Sportdezernentin Elvira Garbes betont: „ Mit dem Bereitstellen der Laufstrecken im Moselstadion sowie auf der Bezirkssportanlage Heiligkreuz möchten wir in dieser, auch für den Trierer Sport, äußert schwierigen Zeit dazu beitragen, die sportliche Aktivitäten im Individualsport im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten weitestgehend aufrechtzuerhalten. Ich appelliere nochmals an alle Sporttreibenden, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und die Regelungen der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung zwingend zu beachten.“

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