++ Aktuell: Die Corona-Zahlen aus der Stadt Trier und dem Landkreis ++

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Corona Symbolbild Test
Foto: dpa-Archiv

TRIER. Am heutigen Freitag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 48 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 24 aus dem Landkreis und 24 aus der Stadt Trier. 

13 Neuinfektionen entfallen in der Stadt auf die AfA Trier.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute in der Stadt bei 83,4 und im Landkreis bei 66,9 und damit unverändert deutlich über dem Grenzwert der Alarmstufe Rot des Warn- und Aktionsplanes Rheinland-Pfalz.

Aktuell gelten 384 Personen als infiziert, 191 im Landkreis und 193 in der Stadt Trier. 10 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung.

Erneut Neuinfektionen in der AfA Trier

Aus der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Trier wurden weitere 13 Neuinfektionen gemeldet. Die Einrichtung befindet sich in Gänze in Quarantäne.

Auch aus der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer wurde ein positiver Test gemeldet. Die Umgebungsuntersuchungen sind hier angelaufen. Die Verwaltung ist ohnehin für Publikumsverkehr geschlossen, über Telefon und Mail jedoch erreichbar. Sofern ein persönlicher Besuch der Verwaltung nötig ist, werden die Hygiene- und Abstandsregeln strikt eingehalten.

Auch in den anderen Einrichtungen dauern die Umgebungsuntersuchungen und Kontaktermittlungen mit hohem Arbeitsaufwand an.

Kreisverwaltung schließt ab kommenden Montag für Publikumsverkehr

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklungen der Corona-Pandemie und auf der Grundlage der ab kommender Woche geltenden Kontaktbeschränkungen wird die Kreisverwaltung Trier-Saarburg ab Montag, 2. November komplett für den Publikumsverkehr geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten ihr Anliegen vorab telefonisch oder via Email an die Kreisverwaltung zu richten und gegebenenfalls einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Die Kreisverwaltung hatte als eine der ganz wenigen Verwaltungen seit 1. Juli ihre Pforten für Bürger geöffnet. Die aktuell stark steigenden Zahlen von Neuinfektionen und die nun beschlossenen Maßnahmen von Bund und Land zur Eindämmung des Infektionsgeschehen machen eine erneute Schließung bis auf Weiteres unumgänglich.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Die aktuellen Zahlen der Neuinfektionen zeigen, wie wichtig die Einhaltung der Hygiene-, Abstands- und Kontaktregeln auch im privaten Umfeld sind. Empfohlen wird, auch bei Menschenansammlung im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn dort der Abstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann. Regelmäßiges Lüften von Räumen, in denen sich mehrere Menschen aufhalten wird ebenso angeraten.

Gerade auch bei privaten Feiern sollte man auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes achten. Ab Montag gilt eine landesweite Beschränkung der Teilnehmerzahl an privaten Feiern von maximal 25 Personen. Grundsätzlich sollte man prüfen, ob in der aktuellen Lage private Feiern, Partys, aber auch Urlaubsreisen oder Ausflüge wirklich notwendig sind.

Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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