Reiterin stürzt mit Pferd wegen Fahrradfahrer in den Graben – Radfahrer haut ab

6
Foto: dpa

HENTERN/ZERF. Am 20.09.2020, zwischen 15:40 Uhr und 16:00 Uhr, ereignete sich in der Bahnhofstraße in Hentern ein Verkehrsunfall zwischen einem Fahrrad und einem Pferd.

Laut Zeugenaussagen sei die Reiterin mit ihrem Pferd auf der Bahnhofstraße in Richtung Hentern unterwegs gewesen, als ihr ein Fahrradfahrer mit erhöhter Geschwindigkeit entgegengekommen sei. Die Reiterin habe noch versucht, das Pferd zum Stehen zu bringen und zu beruhigen. Dies sei ihr jedoch nicht mehr gelungen.

Das Pferd habe sich daraufhin aufgebäumt und sei dann gemeinsam mit der Reiterin in einen Graben gefallen. Hierbei zogen sich sowohl die Reiterin als auch das Pferd erhebliche Verletzungen zu.

Der Radfahrer sei zunächst stehen geblieben, dann jedoch ohne Hinterlassen der Personalien weitergefahren. Er soll etwa Ende 40 bis Anfang 50 Jahre alt gewesen sein, blaue oder grüne Fahrradkleidung getragen und graue Haare gehabt haben.

Zur Klärung des Sachverhaltes werden Zeugenhinweise an die Polizei Saarburg erbeten: Tel. 06581/9155-0.

Vorheriger Artikel++ Lokalo.de Blitzerservice am Dienstag: HIER gibt es heute Kontrollen ++
Nächster Artikel++ Aktuell: Von Auto erfasst – schwer verletzter Radfahrer bei Wittlich ++

6 Kommentare

  1. Wie schrecklich, aber leider ist es üblich, dass andere Verkehrsteilnehmer bei Reiterunfällen Unfallflucht betreiben. Das ist eher die Regel, als die Ausnahme.
    Aber davor immer der Meinung sind, die Reiter stören ihre Wege/Straßen.

  2. Ich frage mich hierbei was sie mit einem Pferd , das sie ja scheinbar nicht unter Kontrolle hat und schon durch ein entgegenkommendes Fahrrad scheut , auf einer öffentlichen Strasse zu suchen hat ?
    Das Pferd hätte bei dieser Reaktion ja auch den Radfahrer oder ander Personen verletzen können .

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.