Trierer Gericht: Unerlaubt Geschenke angenommen – Bundesbeamter entlassen

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Symbolbild; Foto: dpa

TRIER. Ein Beamter beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz hat seinen Job verloren, weil er unerlaubt Geschenke und Sachleistungen angenommen hat. Er habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, urteilte das Verwaltungsgericht Trier nach Mitteilung vom Mittwoch (Az.: 4 K 1296/20.TR). Demnach hatte der Mann im Jahr 2011 von einer Firma Geschenke im Wert von rund 5000 Euro erhalten sowie sich von 2008 bis 2013 insgesamt 122 Mal von Firmenmitarbeitern unentgeltlich bewirten lassen, ohne das Vorgesetzten mitzuteilen.

Der Beamte mit Wohnsitz im Rhein-Hunsrück-Kreis war nach Angaben des Gerichts für die Absicherung von Liegenschaften der Bundeswehr zuständig, die vor allem von Fremdfirmen übernommen wurde. Der Mann saß auch in der Kommission, die den Zuschlag an diese Unternehmen erteilte. 2015 sei er wegen Vorteilsannahme mit einem inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden, teilte das Gericht mit.

Der Mann habe gegen die «Pflicht zur uneigennützigen Amtsausübung» verstoßen. Insbesondere die wiederholte Annahme von Sachleistungen lasse einen «erheblichen Charaktermangel» erkennen – insofern könne sein Fehlverhalten «nur mit der Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausreichend geahndet werden», teilten die Richter mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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