Die Zahl der Anträge auf Verdienstausfall von Eltern in Rheinland-Pfalz hat sich innerhalb von zwei Wochen etwa versechsfacht, die absoluten Zahlen sind dennoch relativ gering. Bis Anfang Juni habe es 74 Anträge gegeben, teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz mit. Zwei Wochen zuvor seien es noch zwölf Anträge gewesen. Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) über das Thema berichtet.
Für einen solchen rückwirkenden Antrag gelten strenge Richtlinien. Er kann von erwerbstätigen Sorgeberechtigten und Pflegeeltern eingereicht werden, die wegen der Kinderbetreuung einen Verdienstausfall haben. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass wegen Corona-Maßnahmen ihr Kind beispielsweise nicht in einer Kita betreut werden kann. Aber es müssen dem Landesjugendamt zufolge schon alle anderen Möglichkeiten wie Resturlaub, Abbau von Überstunden, Homeoffice oder Notbetreuung ausgeschöpft sein.
Voraussetzung ist auch, dass das Kind maximal zwölf Jahre alt oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Wird ein Antrag bewilligt, wird laut Gesetz eine Entschädigung für den Verdienstausfall ausgezahlt. Eine Entschädigung kann auch für einzelne Tage beantragt werden.














