Nachgefragt: Pauschalreisen kostenlos stornierbar wegen weltweiter Corona-Reisewarnung

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Symbolbild // dpa

TRIER. Wie allseits bekannt ist, breitet sich das Corona-Virus in zahlreichen Ländern immer weiter aus. Auch Deutschland hat mittlerweile seine Grenzen geschlossen und eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen ausgesprochen. Dies gilt nicht nur für Auslandsreisen, sondern auch für Reisen innerhalb Deutschlands. Das Auswärtige Amt hat zwischenzeitig eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen und die Einreise in diverse Nachbarländer (Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark) ist nicht mehr ohne triftigen Reisegrund möglich. Zudem rät das Gesundheitsministerium auch pauschal von allen Reisen innerhalb von Deutschland ab.

Dies ermöglicht das Recht für Urlauber, kurz bevorstehende Pauschalreisen kostenlos zu stornieren. Dies gilt aktuell zumindest für Reisen bis einschließlich 30. April 2020, da bis zu diesem Datum die weltweite Reisewarnung gilt.

Wichtig dabei ist vor allem, dass entgegen der Behauptungen einzelner Reiseveranstalter und Reisevermittler ein Anspruch auf Rückzahlung des vollen Reisepreises besteht. Es besteht keine Pflicht, sich mit einem Gutschein oder einer kostenfreien Umbuchung zufrieden zu geben. Sollte Ihr Vertragspartner Ihnen keine vollständige Rückzahlung des Reisepreises leisten, unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Ebenfalls deutlich gestärkte Rechte haben Urlauber, welche Reiseleistungen einzeln gebucht haben, die nicht als Reise im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten. Dies betrifft Personen, die z. B. einzelne Flüge oder Hotels/Ferienhäuser gebucht haben und sich verschiedenen Vertragspartnern gegenübersehen, die keine vollständige Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen leisten wollen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Leistungen nach deutschem Recht gebucht wurden.

Wenn Urlauber aufgrund der Grenzschließungen das Hotel oder die Ferienwohnung nicht mehr erreichen können, müssen Sie die gebuchte Leistung nicht bezahlen. Schwieriger ist dies aktuell noch bei einzeln gebuchten Flügen, soweit der Flug tatsächlich stattfindet und es in dem Zielland für den Fluggast derzeit noch keine Einreisebeschränkung gibt.

Sollten Sie einzelnen Reiseleistungen gebucht haben und Probleme bei der Stornierung haben, stehen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.

Ihre Rechtsanwälte Dr. Haufs-Brusberg & Kollegen

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2 Kommentare

  1. Hallo
    wir haben im November schon gebucht.
    Wir würden am 11.5 nach Andalusien fliegen.
    bis jetzt haben wir nur die Anzahlung 11/2019 geleistet.
    Können wir kostenlos stornieren ß

  2. Hallo Anke, soweit ich weiß können Reisen bisher storniert werden, die bis Ende April gebucht wurden. Wir warten auch, mein Mann hat Bulgarien am 1.5. gebucht. Wir müssen abwarten , ob es eine weitere Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt.

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