TRIER/WITTLICH. Das Landgericht Trier hat heute einen Angeklagten wegen wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 16.08.2019 seine damalige Ex-Freundin in ihrer Wohnung in Wittlich mit einem Messer schwer verletzt hatte, was in der Folge zum Tod der Frau führte.
Die Lebensgefährtin floh bei einem heftigen Streit vor dem ehemaligen Lebensgefährten auf die Dach-Terrasse der Wittlicher Wohnung. Hier wurde sie bei der Auseinandersetzung von dem Angeklagten mit einem Messerstich unter das Kinn verletzt. Durch die Verletzungen, oder weil der Beschuldigte sie auf dem Balkon nach hinten gedrängt hatte, stürzte das Tatopfer rücklings zirka 9 m von der Brüstung in die Tiefe. Sie erlitt durch den Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Das Tatopfer, das stationär intensiv-medizinisch behandelt wurde, verstarb am 18.08.2019 an den Folgen der Verletzungen.
Der Angeklagte ist mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft und befand sich seit dem 18.08.2019 in Untersuchungshaft.














