TRIER/PLUWIG. Das Landgericht Trier hat einen Mann wegen schwerer Brandstiftung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 14.10.2018 nach dem Konsum großer Mengen Alkohols in der von ihm bewohnten Mietwohnung in Pluwig das Sofa angezündet und sich danach entfernt hatte. Das Feuer sei dann auf den Dachstuhl übergegriffen und anschließend von der Feuerwehr gelöscht worden. Es sei ein Sachschaden von 30.000 Euro entstanden.
Zudem sei der Angeklagte am 25.12.2018 erneut nach starkem Alkoholgenuss in den Keller des Wohnhauses seines Vermieters in Pluwig eingedrungen und habe dort einen Brandbeschleuniger angezündet. Das Feuer konnte, bevor es auf tragende Gebäudeteile übergreifen konnte, durch die Feuerwehr gelöscht werden. Hierbei war ein Sachschaden von 5.000 Euro entstanden.
Das Gericht ordnete die Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt an.