Vergleich im Rechtsstreit um Ziegen im Wohngebiet im Kreis Cochem-Zell

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Ziege am Zaun
Foto: dpa-Archiv

KOBLENZ. In einem Rechtsstreit um die Haltung von Ziegen in einem Wohngebiet ist es vor dem Verwaltungsgericht Koblenz zu einem Vergleich gekommen. Der Kreis Cochem-Zell hatte einer Frau verboten, weiterhin 13 Ziegen auf ihrem Grundstück grasen zu lassen.

Dieses liege laut Bebauungsplan in einem allgemeinen Wohngebiet. Dort sei Ziegenhaltung unzulässig. Dagegen klagte die Tierhalterin: Die bis Ende 2017 in diesem Fall zuständige Verbandsgemeinde habe eine Duldung der Tiere erklärt.

Daran sei der nun zuständige Kreis gebunden. Der Vergleich vom Mittwoch sieht laut Gericht vor, dass die Ziegen noch bis Ende 2019 auf ihrer Heimatwiese eine Gnadenfrist bekommen. 2020 müssen sie außerhalb des Wohngebiets umgezogen sein.

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