Lange Haft für Automatensprenger ohne Beute

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Wegen der Sprengung von Geldautomaten hat das Landgericht Mainz am Dienstag einen Mann zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die 1. Strafkammer ging davon aus, dass der 33-Jährige aus den Niederlanden als Teil einer auf 250 Mitglieder geschätzten Bande bei je einer Automatensprengung im Sommer 2017 in Mainz-Finthen und im März 2018 in Karlsruhe beteiligt gewesen war.

Demnach leiteten die Täter ein Gasgemisch in die Automaten, das sie per Elektro-Fernzünder zur Explosion brachten. Wegen der Sicherheitsvorrichtungen der Geldinstitute gelang es den Tätern aber nicht, die Geldkassetten aus den zerstörten Automaten zu erbeuten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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