TRIER. Wegen Untreue ist ein früherer Mitarbeiter des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) am Dienstag vom Landgericht Trier zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Seine Ehefrau erhielt wegen Beihilfe zur Untreue eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung, teilte das Gericht mit. Sieben Monate der Strafen gelten bereits als vollstreckt.
Der 50-Jährige war laut Gericht beim LBM in der Außenstelle Trier für die Genehmigung von Spezial-Fahrzeugen wie Schwertransportern plus der Festsetzung anfallender Gebühren zuständig. Seine Frau betrieb eine «Serviceagentur», die sich für Kunden um diese Ausnahmegenehmigungen kümmerte. In 149 Fällen hatte der Mann die Gebühren niedriger angesetzt, als seine Frau dann über ihre Firma von den Auftraggebern verlangte.
So schöpften die beiden einen Teil der zu zahlenden Gebühren für sich selbst ab. Dem LBM entstand ein Schaden von knapp 180 000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.