TRIER. Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat am heutigen Tage ein Urteil gegen einen 39-Jährigen aus dem Landkreis Bernkastel Wittlich verkündet:
„Der Angeklagte ist schuldig des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.“
Dem Verurteilten, der im Landkreis Bernkastel- Wittlich wohnhaft ist, wurde vorgeworfen, am 25.04.2015 seine damals 14 jährige Tochter sexuell motiviert unsittlich berührt zu haben.
Der Angeklagte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
Diese Menschen kann man nicht sozialisieren. Aber Bewährung ?