FRANKENTHAL. Im sogenannten Babymord-Prozess hat die Verteidigung Freispruch für den angeklagten Vater gefordert. Unter anderem sei der Zeuge unglaubwürdig, auf dessen Aussagen ein Teil der Vorwürfe basiere, sagte Anwalt Alexander Klein am Freitag nach seinem nicht öffentlichen Plädoyer im Landgericht in Frankenthal.
Aus seiner Sicht sei der Angeklagte zum Tatzeitpunkt durch Drogen in einen Angstzustand und ein paranoides Verhalten geraten, sagte Klein. Der Mann habe demnach angenommen, seinem zwei Monate alten Kind drohe Gefahr, und er sei deshalb mit ihm auf den Balkon geflüchtet.
Dort sei ihm die kleine Tochter aus den Händen geglitten. «Wenn er das Kind hätte umbringen wollen, hätte er das im Zimmer tun können», sagte der Anwalt. Der Angeklagte habe in seinem Schlusswort sein tiefes Bedauern zum Ausdruck gebracht. Das Gericht will am 17. Mai das Urteil sprechen. Die Sitzung soll dann wieder öffentlich sein.
Der Anklage zufolge soll der heute 35 Jahre alte Mann das Kind 2016 aus dem zweiten Stock eines Hauses geworfen und so getötet haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Gefängnis unter anderem wegen Mordes, Geiselnahme und Körperverletzung.
Klein räumte am Freitag ein, er rechne nicht damit, dass sein Mandant den Gerichtssaal als freier Mann verlasse. Die «Erwartungshaltung» an das Gericht sei vermutlich so groß, dass er auch eine Verurteilung zu einer langjährigen Haftstrafe wegen Totschlags erwarten müsse. Eine Flucht seines Mandanten, der nicht in Untersuchungshaft sitzt, schloss er aus. Der Mann werde zur Urteilsverkündung erscheinen.
Da fragt man sich natürlich warum ein Säugling alleine in der Wohnung mit einem Drogensüchtigen gelassen wird , wenn es auch der Vater war ?
Kann man nicht fassen die Gesetze in Deutschland gehen gar nicht