MAINZ. Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) hält eine allgemeine Impfpflicht für nicht machbar. Sie könne weder überwacht noch geahndet werden, sagte sie am Donnerstag im Gesundheitsausschuss des Landtages in Mainz. Daher könne sich eine Impfpflicht allenfalls auf bestimmte Personengruppen beziehen, zum Beispiel Kinder, Schüler sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, Kindergärten und Schulen.
Die oppositionelle CDU hatte sich zuletzt für eine grundsätzliche Pflicht zur Masern-Impfung ausgesprochen.
Bätzing-Lichtenthäler sagte im Ausschuss, bei Kindern gebe es in Rheinland-Pfalz zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung unverändert gute bis sehr gute Impfquoten. Daher stehe eine Impfpflicht für Kinder beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule für die Landesregierung «nicht primär im Fokus». Die Regierung stehe einer bundesweiten Regelung aber offen gegenüber.
Einem Gesetzentwurf des CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums zufolge soll die Freiwilligkeit von Schutzimpfungen gegen Masern für bestimmte Gruppen aufgehoben werden. Bätzing-Lichtenthäler sagte, sie begrüße den Entwurf. Er trage vor dem Hintergrund des Masernausbruchs in der Südpfalz den Anliegen der Landesregierung Rechnung.
Die Ministerin betonte im Ausschuss, eine besondere Notwendigkeit für einen vollständigen Impfschutz bestehe für Personal in medizinischen Einrichtungen. Nach wie vor bestehe für diese Gruppe aber über die eindringliche Empfehlung zur Impfung hinaus keine Pflicht. Und bei längst nicht allen Arbeitgebern im medizinischen Bereich bestehe ein Impfangebot für Mitarbeiter. Für sinnvoll erachtet die Ministerin eine Impfpflicht vor allem im Fall von über die Luft von Mensch zu Mensch übertragbaren Krankheiten, die schwere Komplikationen nach sich ziehen könnten wie etwa Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken.