Mord an Mia: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein

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KANDEL. Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen das Urteil der Großen Jugendkammer des Landgerichts Landau vom 3. September Revision eingelegt.

Die Einlegung der Revision ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, nach Zustellung des Urteils die schriftliche Urteilsbegründung zu prüfen. Sodann wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Revision mit Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden kann und aufrechterhalten wird. Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils zu treffen.

Hintergrund:

Im Rahmen einer Revision kann das angefochtene Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden. Grundlage der revisionsrechtlichen Prüfung sind dabei die schriftlichen Urteilsgründe. Die Revision ist also keine weitere Tatsacheninstanz. Eine eigene Beweisaufnahme zur Schuld- und Straffrage findet bei dem Revisionsgericht nicht statt.

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