SAARBRÜCKEN. Er soll auf seinem Gartengrundstück eine Selbstschussanlage errichtet haben, nun muss sich ein 64-Jähriger heute vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten.
Ein Mann wurde getroffen: Er hatte laut Anklage das Gelände im Mai 2017 betreten und wurde durch einen Schuss in die Kniekehle verletzt. Zwar soll der Angeklagte auf dem Grundstück Schilder mit der Aufschrift «Betreten verboten» und «Vorsicht Knall» aufgestellt haben. Aussagekräftige Warnschilder auf die Anlage oder eine Umzäunung habe es aber nicht gegeben.
Der 64-Jährige ist wegen gefährlicher Körperverletzung und des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen angeklagt. Er sei geständig und habe angegeben, die Sprengfallen 2015 zur Abwehr von Wildschweinen um einen Holzstapel gebaut zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Einen Menschen habe er nicht verletzen wollen. Dem Mann wird auch vorgeworfen, Munition mit einem Metalldetektor gesucht und gelagert haben. Vor dem Amtsgericht ist nur ein Termin anberaumt.
Fakt ist dass dieser Staat seine Bürger nicht mehr schützen kann, deshalb ist Selbsthilfe legitim.
So man einen Garten besitzt sollte man eine gestaffelte Verteidigung aufbauen:
Aussen Stacheldrahtverhau mit Blechdosen am Draht, versucht jemand einzudringen, so schepperts.
Danach ein Minenfeld.
Danach Selbstschussanlagen.
Dahinter Zickzackgräben mit sandsackbewehrten MG-Nestern
An zentraler Stelle ein defekter Bundeswehrpanzer als stationäre Artillerie vergraben.
Flammenwerfer an den zu Schiessscharten vermauerten Fenstern.
Ein Fluchttunnel so der Feind eindringt.
Und eine Selbstvernichtungsanlage falls es zum Schlimmsten kommt.
Peter, ich denke auch das dieser Staat seine Bürger nicht mehr richtig schützen kann.
Wir wissen beide, weshalb sich das in solcher Weise seit Sep 2015 geändert hat. Jedoch habe ich zum Schutz einen Hund besorgt und bei der Terroristen-Überwachung hoffe ich mal, dass der Mossad und die CIA den BND weiter mit Informationen füttert.
😉 , trotzdem ganz nach dem Motto “ wer sich nicht wehrt lebt verkehrt „