Oberlandesgericht dürfte Klage in Abgasskandal abweisen

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Foto: Jan Woitas / dpa-Archiv

KOBLENZ (dpa/lrs). Die Klage einer VW-Fahrerin mit einem Schummel-Dieselauto hat am Oberlandesgericht Koblenz wohl keine Aussicht auf Erfolg. «Sie hat schlechte Karten», sagte ein Sprecher des Gerichts nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag.

Es war die erste zivilrechtliche Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) zum Abgasskandal. Das Urteil wird am 28. September erwartet.

Die Frau wollte auf dem Klageweg den Preis für ihren drei Jahre alten VW-Tiguan zurückerstattet bekommen, weil der Dieselmotor vom Abgasskandal betroffen ist. Außerdem fordert die Klägerin Ersatz für die gezahlte Kfz-Steuer sowie Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Eine untere Instanz hatte die Klage abgewiesen. Die Klage habe sich nämlich gegen eine Vertragshändlerin gerichtet, die rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom VW-Konzern sei. Die Händlerin sei nicht haftbar für eine etwaige Täuschung von Volkswagen. Dagegen ging die Klägerin in Berufung.

Es gehe im Kern darum, ob die Kundin den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten könnte, erklärte der OLG-Sprecher. Da sei die Rechtssprechung eindeutig: Wenn der Verkäufer nicht wisse, dass er «Murks» verkaufe, dann sei ihm dies nicht zurechenbar. Das sei ähnlich wie wenn Jemand im Baumarkt Farbe kaufe und diese sich nicht gut verstreichen lasse. Dafür sei auch nicht der Baumarkt verantwortlich.

Bundesweit sind im Zusammenhang mit den manipulierten Dieselmotoren Tausende Klagen erhoben worden. Derzeit seien noch drei Berufungsverfahren am OLG Koblenz anhängig, sagte der Sprecher. Das OLG Koblenz ist die Berufungsinstanz für die Landgerichte in Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier. Für den Süden des Landes ist das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken zuständig. Auch Oberlandesgerichte etwa in Stuttgart, Nürnberg, Bamberg und München beschäftigen sich mit Dieselskandal-Fällen.

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