Nach „Böllerwurf“ vor Asyleinrichtung – Zwei Männer angeklagt

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Symbolbild "Böller"

TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier hat wegen des Wurfes eines Böllers vor der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber auf dem ehemaligen Flugplatzgelände in Bitburg Anklage gegen zwei 23 und 24 Jahre alte Männer aus der Region Bitburg zum Amtsgericht – Schöffengericht – Bitburg erhoben.

Ihnen wird zur Last gelegt, am Abend des 7. Januars mit einem Pkw mehrfach an der Aufnahmeeinrichtung vorbeigefahren zu sein und bei einer der Vorbeifahrten in Höhe des Eingangsbereichs der Aufnahmeein- richtung einen Böller gezündet und aus dem fahrenden Auto auf die Fahrbahn geworfen zu haben, wo er detonierte. Wenig später zündeten die Männer einen weiteren Böller in einer in der Nähe gelegenen verlassenen und offenstehenden Bunkeranlage.

Die von den Sicherheitskräften der Aufnahmeeinrichtung alarmierte Polizei fand im Pkw des 23-Jährigen und bei der anschließenden Durchsuchung dessen Wohnung weitere Böller, Feuerwerkskörper und Knallkörper. Die pyrotechnischen Gegenstände waren nicht zugelassen und die Angeschuldigten hatten keine Erlaubnis für ihren Besitz.

Des Weiteren wurden in der Wohnung des 23-Jährigen vier Schlagringe und ein Wurfstern gefunden. In der Wohnung des 24-jährigen Mitangeschuldigten fanden die Ermittler einen weiteren Schlagring. Bei den Schlagringen und den Wurfsternen handelt es sich um verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes, für deren Besitz die Angeschuldigten ebenfalls keine Erlaubnis hatten.

Die Staatsanwaltschaft hält es nach dem Ergebnis der Ermittlungen für hinreichend wahrscheinlich, dass die Angeschuldigten aus fremdenfeindlichen Motiven handelten. Gegen sie besteht der hinreichende Verdacht einer Straftat nach dem Sprengstoffgesetz (verbotener Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen) sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Dem 24-jährigen Angeschuldigten wird darüber hinaus zur Last gelegt, Mitte Oktober 2015 eine Zeugin gefragt zu haben, ob sie nicht Lust habe, gemeinsam mit ihm und Freunden die Aufnahmeeinrichtung auf dem Flugplatzgelände abzubrennen. Die Zeugin willigte jedoch nicht ein. Zwar kam es in der Folge weder durch den Angeschuldigten noch durch sonstige Personen zu einem Brandanschlag. Gleichwohl besteht gegen den Angeschuldigten der hinreichende Verdacht, versucht zu haben, die Zeugin zur Beteiligung an einer entsprechenden Tat anzustiften. Gegen ihn ist daher Anklage auch wegen versuchter Anstiftung zu einer Brandstiftung erhoben worden.

Gegen einen weiteren Beschuldigten, der bei den Böllerwürfen mit im Fahrzeug saß, ist das Verfahren eingestellt worden. Ihm konnte weder nachgewiesen werden, an der Herbeiführung der Detonation der Böller beteiligt gewesen zu sein noch selbst im Besitz von verbotenen Explosivstoffen oder Waffen gewesen zu sein.

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