KOBLENZ / BIRKENFELD. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat einen ehemaligen Lehrer vom Vorwurf sexueller Handlungen mit einer volljährigen Schülerin freigesprochen. Damit verliere er nicht seine Pension, teilte das OVG in Koblenz am Freitag mit. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Schulaufsicht hatte dem 61-Jährigen Ex-Lehrer aus dem Kreis Birkenfeld vorgeworfen, am Gardasee während einer Abschlussfahrt von Gymnasiasten aus dem Hunsrück eine damals 19-jährige Schülerin sexuell bedrängt und erheblich verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach stellte die strafrechtlichen Ermittlungen aber mangels Aussicht auf eine Verurteilung wegen sexueller Handlungen gegen den Willen des Mädchens ein.
Nun erhob die Aufsichtsbehörde ADD Disziplinarklage mit dem Ziel, die Pension des inzwischen wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzten Pädagogen abzuerkennen. Hier ging es auch um die Frage, ob es überhaupt zu sexuellen Handlungen gekommen war. Das Verwaltungsgericht Trier stufte zunächst eine entsprechende Schilderung der jungen Frau als glaubhaft ein, sprach von einem besonders schwerwiegenden Dienstvergehen und erkannte dem Ex-Lehrer seine Pension ab.
Auf dessen Berufung wies das OVG die Disziplinarklage ab, nachdem es auch Aussagen von 18 Zeugen nicht überzeugt hatten. Unter anderem nach Widersprüchen in den Angaben der jungen Frau urteilte das OVG, hier habe der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ zu gelten.