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TRIER. Der Parkhaus-Schütze von Trier ist zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Eine Richterin des Amtsgerichts Trier ordnete am Freitag außerdem an, dass der 30-Jährige sich einer stationären Drogentherapie unterziehen muss.
Der Mann hatte sich zuvor dafür entschuldigt, dass er am 14. Dezember vergangenen Jahres in einem Parkhaus zwei Schüsse aus einer Schreckschusswaffe abgefeuert hatte.
Damit löste er seinerzeit einen Großeinsatz der Polizei aus. Den nötigen kleinen Waffenschein besaß er nicht. „Ich habe niemanden erschrecken oder bedrohen wollen. Ich habe Schande über mich und meine Familie gebracht“, sagte er.