Unvollständige Untersuchungen? – Bürger wehren sich gegen Windkraftwerke

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FELL. Der Plan auf den Moselhöhen bei Riol/Mehring Windkraftwerke zu errichten, stößt in der Bevölkerung auf immer mehr Widerstand. Trotz mehrerer Hinweise, dass sich im besagten Gebiet zu schützende Tierarten bewegen, sah die Verbandsgemeinde Schweich bisher keinerlei Grund zu einer genaueren Untersuchung.

In einem Schreiben an die Kreisverwaltung erhebt der Verein „Feller Gegenwind e.V.“, gemeinsam mit mehreren Bürgerinitiativen und der Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei, schwere Vorwürfe gegen die Verbandsgemeinde und einzelne Politiker.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

„Die Bürgerinitiativen IG Rioler Bürger, IG Windkraft Mehring und der Verein Feller Gegenwind, halten die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich für nicht genehmigungsfähig da das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans fehlerhaft und die artenschutzrechtlichen Untersuchungen unvollständig seien. Die Bürgerinitiativen gehen sogar von bewussten Auslassungen von Untersuchungen aus. Es könnte schließlich etwas gefunden werden, was die geplanten Konzentrationsflächen für Windenergie unmöglich macht.



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Die Bürgerinitiativen stehen mit dieser Meinung nicht allein. Auch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei RWP Anwälte, Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler, sieht eine Fehlerhäufung und damit eine ungültige Planung.

Die Stimmen der Bürger, Vereine und Verbände, die es für falsch halten, auf den Moselhöhen bei Riol/Mehring Windkraftwerke zu errichten, hat dabei stark zugenommen. Die IHK Trier warnt vor erheblichen Einbußen beim Tourismus. Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz hat sich ebenfalls gegen den Bau der Windenergieanlagen zum Schutz dieser einmaligen Kulturlandschaft ausgesprochen, ebenso wie der Landwirtschaftsverband.

Trotz Hinweisen, von Bürgerinitiativen, Biologen und Naturschutzverbänden oder Privatpersonen, bisher nicht untersuchte Gebiete, nördlich der Autobahn A1 bis hinunter ins Moseltal zu untersuchen, weil dort windkraftsensible Arten, wie Eisvogel, Rotmilan, Wespenbussard, Wanderfalken etc. gesehen wurden, sah man in der Verbandsgemeinde Schweich keinen weiteren Untersuchungsbedarf. Erkenntnisse, die im Rahmen der Flächennutzungsplanung bekannt wurden, wurden einfach ins Einzelgenehmigungsverfahren weggeschichtet.

Wo man nicht gesucht hat, wurde auch nichts gefunden, sagen die Bürgerinitiativen. Schaut man jedoch hin, fällt auf, dass eine Vielzahl windkraftsensibler Arten hier ihr zu Hause und auch ihr Nahrungshabitat hat.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Bürgerinitiativen bei eigenen Begehungen gleich Horstfunde in den vorher nicht untersuchten Bereichen dokumentieren konnten. Zur Absicherung dieser Feststellungen hat man den erfahrenen Ornithologen Martin Becker konsultiert, der nicht nur die Horste bestätigen konnte, sondern auch, dass im Horst des Rotmilan 2 Jungvögel aufgezogen werden.

Die beiden Jungvögel wurden Porta und Mosella getauft. Sie sollen das Tor zur Mittelmosel vor Zerstörung durch Habgier schützen.
Auch der vermutete Wespenbussard und die Wanderfalken konnten von Martin Becker bestätigt werden.

Es wird mit strategischen Mitteln alles daran gesetzt, an diesen Stellen Windkraftanlagen zu errichten. Dabei werden auch Mitwirkungsverbote ausgehebelt, stellen die Bürgerinitiativen fest.
So hat unter anderem der damalige Bürgermeister und Landtagsabgeordnete Arnold Schmitt im Jahr 2012 einen sogenannten Gestattungsvertrag mit dem Windkraftunternehmen Juwi Wörrstadt unterzeichnet.

Eine Klausel in diesem Vertrag verspflichtet die Vertragspartner gegenseitig, alles dafür zu tun, dass die vereinbarten Vertragsinhalte, nämlich der Bau von Windenergieanlagen bei Riol/Mehring, realisiert werden können. Da dies gem. §22 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zu einem Mitwirkungsverbot für Arnold Schmitt geführt hätte, hat sich dieser kurzerhand entschieden, sein Amt im Gemeinderat Riol niederzulegen und so das Mitwirkungsverbot zu umgehen. Ob durch eine solche strategische Maßnahme die Befangenheit dann aufgehoben ist, bleibt fraglich. Ferner ist er Kreisbeigeordneter und vertritt somit auch den Landrat, in dessen Abwesenheit.
Schmitt ist jedoch nicht der einzige, der im Flächennutzungsplanverfahren der Verbandsgemeinde Schweich besser nicht mitgewirkt hätte.



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Erich Bales, Beigeordneter der Ortgemeinde Mehring, die im Frühjahr 2013 einen derartigen Gestattungsvertrag unterzeichnete, war Mitunterzeichner und hat durch seine Unterschrift ebenfalls das Commitment mit Juwi eingegangen, sich uneingeschränkt für die Vertragserfüllung einzusetzen. Bales ist aber nicht nur Beigeordneter in Mehring, sondern auch 1. Beigeordneter in der Verbandsgemeinde Schweich und damit Vertretung der Verbandsgemeindebürgermeisterin Christiane Horsch.

Ist es dann sinnvoll, wenn man vorher einen Gestattungsvertrag mit einem Windkraftwerkbetreiber unterschrieben hat, am Flächennutzungsplanverfahren mitzuwirken und darüber abzustimmen?

Rudolf Schöller ist Geschäftsführer der SWT erneuerbare Energien GmbH & Co KG und der SWT erneuerbare Energien Verwaltungs- GmbH. In der Geschäftsführerfunktion verantwortet er die wirtschaftlichen Interessen dieser Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem der Betrieb von Windkraftwerken ist. Die SWT und Juwi haben eine weitere Gesellschaft gegründet, in der sie gemeinsamen das Ziel verfolgen, Windkraftwerke mit einer Rotorlänge von 126 m und einer Nabenhöhe von 137 m auf den Moselhöhen zu bauen. Es besteht daher ein eindeutiges wirtschaftliches Interesse von Herrn Schöller, dass der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Schweich an diesen geplanten Konzentrationszonen den Bau von Windrädern ermöglicht.

Sein Sohn Erik ist Verbandsgemeinderatsmitglied im Verbandsgemeinderat Schweich und hat am gesamten Flächennutzungsplanverfahren mitgewirkt und auch darüber abgestimmt. §22 der Gemeindeordnung sieht Mitwirkungsverbote für Verwandte bis zum 3. Grade vor, wenn persönliche oder wirtschaftliche Interessen betroffen sind. Weder Herr Schöller, noch der Verbandsgemeinderat sahen sich in der Pflicht, aufgrund dieser direkten Verwandtschaft (1. Grad), eine Mitwirkung am Verfahren zu unterlassen.

Von Interesse ist auch die Aussage des Pressesprechers der Kreisverwaltung Trier – Saarburg, der dem Trierischen Volksfreund bestätigte, dass die Kreisverwaltung auf Weisung des Landrats, keine weiteren Prüfungen verlangen werde, damit die Verbandsgmeinden Konz, Schweich und Trier Land ihre Ziele, die Flächennutzungspläne noch in diesem Jahr zu realisieren, erreichen.
Bleibt die Frage, ob es die Aufgabe der Kreisverwaltung ist, die Deadline für die Verbandsgemeinden zu verkürzen oder zu prüfen, ob in den Verfahren keine Fehler gemacht oder Recht und Gesetz unbeachtet blieben.

Jetzt bleibt es spannend zu sehen, wie die Kreisverwaltung Trier – Saarburg den Nachweis der unvollständigen Untersuchungen durch die Bürgerinitiativen im Genehmigungsverfahren bewertet. Der gesunde Menschenverstand würde davon ausgehen, dass eine Genehmigung versagt werden muss.
Das könnte dann zu einer 3. Offenlage des Flächennutzungsplans führen oder aber auch dazu, dass das Verfahren von Anfang an neu begonnen werden muss.“

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