Hahn: Staatsanwaltschaft benötigt weitere Informationen

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KOBLENZ. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aufgrund der durch das Ministerium des Innern und für Sport im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Geschäftsanteils an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gestellten Strafanzeige ist mittlerweile geprüft worden.

Die bisher vorliegenden Informationen erlauben noch keine abschließende Bewertung des Anfangsverdachts einer Straftat. Dem Ministerium des Innern und für Sport ist daher Gelegenheit zur Ergänzung der Strafanzeige gegeben worden.

Über das abschließende Ergebnis der Prüfung wird die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit nach Maßgabe des Landesmediengesetzes unterrichten.

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