Tochter misshandelt – Gericht fällt Urteil

3

TRIER. Die 1.Große Jugendkammer hat ein Urteil verkündet und den Angeklagten wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwölf Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zum Sachverhalt:
Der 31-jährige Angeklagte, ein Zivilangestellter der US-Streitkräfte, soll als Stiefvater die Erziehung der am 8.12.2004 geborenen A. übernommen haben, da die Mutter als US-Soldatin häufig außer Haus gewesen sei.
Zwischen Oktober 2014 und November 2015 soll der Angeklagte A. in nachfolgend beschriebener Weise körperlich gezüchtigt und damit für Belanglosigkeiten bestraft haben:
In drei Fällen soll er mit einem Gürtel auf A. eingeschlagen haben. Bei drei weiteren Gelegenheiten soll er der Zeugin jeweils Faustschläge gegen den Kopf oder den Bauch versetzt haben, wodurch sie sich zum Teil erbrechen musste. Auch soll er in dem o.g. Zeitraum in drei weiteren Fällen jeweils den Hals der Zeugin dergestalt zwischen seiner Ellenbogenbeuge und seinen Oberarm eingeklemmt haben, dass diese jedes Mal ohnmächtig wurde und einnässte. Bei einer anderen Gelegenheit soll er ein brennendes Streichholz auf dem Arm ausgedrückt haben. Er soll darüber hinaus die Zeugin die mit kaltem Wasser gefüllte Badewanne gesetzt und den Kopf unter Wasser gedrückt haben. Schließlich soll er die Zeugin genötigt haben ein wenig Händedesinfektionsmittel herunterzuschlucken. Anschließend soll er ihre Hände gefesselt haben. Anschließend soll er ihr kurzzeitig eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt haben, wodurch sie Atemnot erlitt.

Vorheriger ArtikelIllegal Zigaretten hergestellt – 15 Millionen Euro Steuerbetrug
Nächster ArtikelLokalo Blitzerservice: Hier gibt es heute Kontrollen

3 Kommentare

  1. Und schon wieder… 3 Jahre und 8 Monate??? Dieses Kind wird traumatisiert sein, bis zum Lebensende!!!
    Wie krank im Kopf muss man denn sein? Allein eine solche Verfassung des Charakters zeugt doch schon von der unbeschreiblichen Grausamkeit! Wenn der aus dem Knast kommt, ist das Mädchen noch nicht mal wirklich in der Lage, sich auch nur annähernd gegen den zur Wehr zu setzen!
    Unglaublich…

  2. Die Dunkelziffer solcher innerfamiliärer Gewalt ist sehr hoch. Leider kommen viel zu wenige dieser Fälle an die Öffentlichkeit. Ein Erkennungsmerkmal ist, wenn das Wort „Kind“ als Schimpfwort verwendet wird.

    Mit dem hier vorliegenden Verhalten lässt sich beim Täter eine verdrängte Tötungsabsicht vermuten, das gibt es auch bei einigen Arten im Tierreich, wenn ein fremdes Männchen auf ein alleinstehendes Weibchen mit Nachwuchs trifft, tötet das Männchen den alten Nachwuchs, um danach mit dem Weibchen seinen eigenen Nachwuchs zu produzieren.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.