Keine Abschiebung von Flüchtlingen in Ausbildung

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RLP. Das Bundeskabinett hat sich heute bei seinen Beratungen darauf geeinigt, dass Flüchtlinge, die eine Ausbildung machen, für die Dauer von drei Jahren einen sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland bekommen sollen. Wer nach dem Abschluss eine Arbeit findet, soll weitere zwei Jahre bleiben dürfen.

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Rheinland-Pfalz hatten genau diese Regelung schon im vergangenen Jahr gefordert. „Wir begrüßen das Vorhaben ausdrücklich“, sagt Arne Rössel, Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Die Regelung bietet den jungen Flüchtlingen eine Perspektive und eine Chance auf Integration durch Ausbildung und Arbeit.“

Gleichzeitig bedeutet eine solche Vereinbarung auch Planungssicherheit für die Unternehmen, die überwiegend eine große Bereitschaft zur Beschäftigung von Flüchtlingen zeigen. „Nur wenn sicher ist, dass Auszubildende nicht während ihrer Lehrzeit abgeschoben werden, können die Betriebe verlässlich planen und in die Qualifikation der jungen Menschen investieren“, betont Rössel.

Sprachkompetenz unerlässlich
„Eine zentrale Voraussetzung für ein Gelingen der beruflichen Integration ist der Spracherwerb“, so Rössel weiter. „Bund und Land sind daher gefordert, ein ausreichendes Angebot an Sprachkursen sicherzustellen.“

Zudem fordert die IHK-Arbeitsgemeinschaft, eine Wohnsitzauflage ebenso für Flüchtlinge in Ausbildung zu prüfen. „Wir stellen schon jetzt fest, dass es viele Flüchtlinge in die Ballungszentren zieht“, erläutert Rössel. „Dabei haben wir auch und vor allem in den ländlichen Regionen ein breites Ausbildungsplatzangebot sowie Betriebe, die dringend Fachkräfte brauchen.“

Den wachsenden Fachkräftemangel werden Flüchtlinge dennoch auch langfristig nicht lösen können. Experten der IHK-Arbeitsgemeinschaft gehen davon aus, dass selbst unter optimistischen Annahmen zur Qualifikation der Zuwanderer und zu ihrem Übergang in den Arbeitsmarkt im Jahr 2025 ein ungedeckter Fachkräfteengpass von mehr als 60.000 Personen in Rheinland-Pfalz bestehen dürfte.

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