LUXEMBURG. Kürzlich wurde die Naturverwaltung von einem aufmerksamen Bürger darauf aufmerksam gemacht, dass in einem Privatgarten Wildtiere gehalten würden.
Bei einer gemeinsamen Kontrolle vor Ort von der Naturverwaltung und der großherzoglichen Polizei wurden folgende Tiere beschlagnahmt und in die Tierpflegestation in Düdelingen gebracht: 1 Reh sowie zahlreiche Wildvögel (4 Teichhühner, 2 Turteltauben, 1 Ringeltaube, 1 Distelfink, 2 Amseln und 5 Sperlinge).
Die Staatsanwaltschaft wird in dieser Sache jetzt eingeschaltet. Das Halten von Wildtieren ist laut Naturschutzgesetz, Tierschutzgesetz und Jagdgesetz strafbar, weil dies unvereinbar ist mit den Prinzipien einer artgerechten Tierhaltung.
Laut Gesetz sind bei Verstößen eine Geldstrafe von bis zu 750.000 EUR und eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten möglich.














