TRIER. Die 7. Zivilkammer hat mit Urteil vom 23. März einem Betrieb aus der Eifel untersagt, pflanzliche Produkte als Käse zu vermarkten.
Veganer Käse darf nicht als „Käse“ verkauft werden. Das Landgericht Trier hat es einem auf vegetarische und vegane Kost spezialisiertem Betrib aus der Eifel untersagt, einige ihrer Produkte unter dem Namen „Käse“ oder „Chees“ zu vermarkten.
Hierdurch werde gegen Europäisches Recht verstoßen, nach der die Bezeichnung als Käse nur tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei. Die Bewerbung des Produktes als Käse sei somit wettbewerbswidrig.
Auch die Erklärung, dass es sich ausschließlich um Pflanzliche Inhaltsstoffe handelt, beseitige die Widrigkeit nicht, so das Gericht.

















Schon interessant, dass man bei Käse diesen Unterschied macht, die vegane ‚Wurst‘ sich aber weiterhin Wurst nennen darf, obwohl der Fleischanteil darin auch gegen 0 tendiert.
Das sollte man schon einheitlich händeln, meiner Meinung nach.