LUXEMBURG. Während einer Fussstreife wurden die Beamten auf eine Frau aufmerksam, welche eine Diskussion mit einem Bettler führte. Es stellte sich heraus, dass die Frau beobachtet hatte, wie der Mann seinen Hund immer wieder neben sich auf den Boden drückte und ihn dermassen am Halsband zog, dass der Hund wimmerte. Da dies der Frau missfiel, zeigte sie Zivilcourage und sprach den Mann darauf an.
Die Beamten wurden bereits letzte Woche darauf aufmerksam gemacht, hatten dies jedoch selbst nicht beobachten können. Da ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorlag und die Frau bereit war gegen den Mann zu klagen, wurde beschlossen, den Mann mit seinem Hund zur Dienststelle zu verbringen. Dies erwies sich jedoch als schwierig, da der Mann sich den Aufforderungen widersetzte und laut um sich schrie, ohne dass es zu einer Amtshandlung gekommen war.
Der Mann hob die Faust gegen die Beamten und bedrohte sie mit seiner Krücke. Während dem Abtransport wurden die Beamten mit Füßen getreten.
Die Staatsanwaltschaft wurde in Kenntnis gesetzt und ordnete aufgrund des Verstosses gegen das Tierschutzgesetz die Beschlagnahmung des Hundes an.