3,5 Millionen Euro Bußgeld für Trierer Unternehmen

0
Symbolbild

TRIER Wie das Bundeskartellamt heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, muss das Trierer Unternehmen „Vossloh Laeis GmbH, Trier“ ein Bußgeld von knapp 3,9 Millionen Euro bezahlen

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

„Das Bundeskartellamt hat gegen das Unternehmen Vossloh Laeis GmbH, Trier, ein Bußgeld in Höhe von knapp 3,5 Mio. € verhängt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Vossloh Laeis hat im Zeitraum von 2001 bis 2011 beim Vertrieb von Weichen und Schienen mit anderen Unternehmen Absprachen getroffen, die zu Lasten von Nahverkehrsunternehmen, Privat-, Regional- und Industriebahnen sowie Bauunternehmen gingen. Die Absprachen zielten darauf ab, Ausschreibungen bzw. Projekte unter den Kartellbeteiligten aufzuteilen. Mit diesem Fall ist das letzte noch anhängige Verfahren wegen des Verdachts von Kartellabsprachen im Markt für Gleisbauobermaterialien abgeschlossen.“

Bereits im Juli 2013 wurden in diesem Verfahren nach einvernehmlichen Verfahrensbeendigungen gegen acht Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 100 Mio. € verhängt (vgl. Pressemitteilung vom 23.07.2013). Mit dem Unternehmen Vossloh Laeis konnte anders als mit diesen Unternehmen keine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden.

Vossloh Laeis hat im Verlauf des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Bonusregelung kooperiert. Bei der Bemessung des Bußgeldes wurde der Kooperationsbeitrag berücksichtigt.

Die aktuell verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.“

Vorheriger Artikel„Online Wunschzettel“ des DRK macht zweckgebundenes Spenden möglich
Nächster Artikel„Schwarzes Brett“ – powered by lokalo.de

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.