BITBURG. Nach einem Todesfall im Bitburger Krankenhaus aus dem Jahr 2015 wurde gegen den Bereitschaftsarzt Strafbefehl wegen unterlassener Hilfeleistung erlassen.
Der Arzt soll sich trotz Anrufs einer Krankenschwester auf seinem Bereitschaftshandy und der Bitte, sich noch einmal einen Patienten, der unter Atembeschwerden litt, anzuschauen und zu untersuchen, auf den Stationsarzt verlassen haben.
Allerdings habe der Bereitschaftsarzt nicht geprüft, ob sich der Stationsarzt auch darum kümmerte. Der Patient musste kurz darauf wiederbelebt werden und verstarb später an Organversagen.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Sollte der Arzt 9.000 Euro Strafe zahlen wird es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen.